Veranstaltung: | 1. Vollversammlung 2022 der Jusos Dresden |
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Tagesordnungspunkt: | 5.2. inhaltliche Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Tony Marggraf, Max Trotte |
Beschlossen am: | 14.10.2022 |
Wohin mit den ganzen Bundes-Anträgen? Juso-Bundesausschuss stärken.
Einleitung und ggf. Weiterleitung
Die Jusos Dresden mögen beschließen und über die Jusos Sachsen an den Juso-Bundesverband weiterleiten:
Beschlusstext
Die Jusos verstehen sich als beteiligungsorientierter Verband, in dem jedes
Mitglied sich inhaltlich engagieren kann. Dass dies nicht nur Interesse der
Mitglieder ist, sondern auch aktiv genutzt wird, sehen wir an der stets großen
Menge an Anträgen auf Juso-Versammlung. So wurden allein auf dem Juso-
Bundeskongress 2022 135 Anträge gestellt (Initiativanträge nicht eingenommen)1.
Noch viel mehr Anträge werden jährlich auf Juso-Landes- und -
Unterbezirkskonferenzen gestellt, die in den Bundesländern und Kommunen täglich
Wirkung zeigen. Die Jusos sind der inhaltliche Motor der Partei.
Bedauernswerterweise können auf Bundeskongressen in der Regel nur ein Bruchteil
der Anträge behandelt werden. So wurden auf dem Bundeskongress 2021 nur 24
Anträge behandelt und beschlossen2. In den meisten Organisationen werden diese
Anträge nun zu einem kleineren und häufiger tagenden Beschlussgremium
weitergeleitet. Der Juso-Bundesausschuss, der bei uns Jusos diese Funktion
einnehmen könnte, besitzt aber leider aufgrund bestehender Hürden und
Kompetenzmangels diese Möglichkeit nicht. So bleiben jährlich sehr viele
relevante Anträge unbehandelt und verschwinden im Nichts. Dies ist nicht nur
sehr frustrierend für die Antragsschreiber*innen, sondern demotiviert auch
langfristig.
Wir fordern deshalb den SPD-Parteivorstand auf, die Grundlagen für einen
stärkeren Bundesausschuss zu legen. Der Juso-Bundesvorstand soll sich hier für
die Anpassung der rechtlichen Rahmen gegenüber dem SPD-Parteivorstand einsetzen.
Bis zum Zeitpunkt, an dem die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen
Bundesausschuss mit mehr Kompetenzen gegeben sind, möchten wir als Jusos bei
Bundeskongressen das in Parteien weit verbreitete Instrument der “Konsenslisten”
anwenden, wie es auch stets bei SPD-Bundesparteitagen verwendet wird. Hierfür
soll der Bundesausschuss oder eine Antragskommission bestehend aus Entsandten
aller Juso-Landesverbände/-Bezirke die Anträge vorbehandeln und mehrheitlich
unkontroverse Anträge in Konsenslisten setzen, die vom Bundeskongress im Block
beschlossen werden. Natürlich soll jeder Landesverband/Bezirk die Möglichkeit
besitzen, “Konsens-Anträge” per Geschäftsordnungs-Antrag zur Debatte und
separaten Abstimmung zu setzen. Durch die Konsenslisten soll gewährleistet
werden, dass alle Anträge die Möglichkeit der Beschlussnahme besitzen und somit
die inhaltliche Breite der Jusos verfestigen und nicht aufgrund fehlender Zeit
auf dem Bundeskongress unbehandelt im Nichts verschwinden.
Zur Stärkung des Bundesausschusses um mehr Konferenzen schlagen wir dem
Parteivorstand folgende Änderung der “Grundsätze und Richtlinie für die
Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen
(Jusos) in der SPD”3 vor:
Punkt 5. b) wird wie folgt neu gefasst:
“b) Bundesausschussaa) Der Bundesausschuss ist das beschlussfassende Gremium zwischen den
Bundeskonferenzen. Er kontrolliert und berät den Bundesvorstand und ist
vor grundlegenden, politischen und organisatorischen Entscheidungen des
Bundesvorstandes zu hören. Er wird mindestens zweimal im Jahr durch den
Bundesvorstand mit einer Frist von einem Monat einberufen. Die Einberufung
hat zu erfolgen, wenn wenigstens 5 Bezirke dies beantragen. Die Sitzungen
des Bundesausschusses werden von der/dem/den Bundesvorsitzende/n geleitet.bb) Der Bundesausschuss setzt sich zusammen aus 30 Vertreter/innen der
Bezirke/Landesverbände. Die Mandate werden entsprechend der Zahl der
Parteimitglieder auf die Bezirke/Landesverbände verteilt. Jeder Bezirk
erhält ein Grundmandat. Der Bundesvorstand nimmt beratend an den Sitzungen
des Bundesausschusses teil. Die Delegierten werden in den Bezirken für
zwei Jahre gewählt. Seine weitere Arbeitsweise klärt der Bundesausschuss
in einer ständigen Geschäftsordnung.”
am Ende von Punkt 5. a) cc) wird folgender Satz hinzugefügt: “Anträge,
welche nicht beraten wurden, werden an den Bundesausschuss überwiesen.”
der erste Satz von Punkt 5. c) bb) wird wie folgt umformuliert: “Der
Bundesvorstand führt die Beschlüsse der Bundeskonferenz und des
Bundesausschusses aus.”
Fußnoten:
1 Antragsbuch Bundeskongress 2022: https://jusos.de/wp-
content/uploads/2022/09/Antragsbuch-Buko-2022.pdf
2 Beschlussbuch Bundeskongress 2021 (alle behandelten Anträge wurden
beschlossen): https://jusos.de/wp-content/uploads/2022/01/Beschlussbuch-2021.pdf
3 Aktuelle Richtlinie der Jusos:
https://jusohochschulgruppen.de/content/uploads/2020/05/Richtlinie-Jusos-
2020.pdf