Veranstaltung: | 1. Vollversammlung 2022 der Jusos Dresden |
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Tagesordnungspunkt: | 2.1. Beschluss der Tagesordnung und der Geschäftsordnung |
Antragsteller*in: | UB-Vorstand (beschlossen am: 04.10.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.07.2022, 14:52 |
Orga2: Geschäftsordnung
Antragstext
Präambel
Diese Geschäftsordnung soll den formalen Rahmen für die Verfahrensweisen in der
Arbeit der Jusos Dresden bilden und für alle nachvollziehbar zu gestalten. Sie
verfolgt das Ziel, eine gleichberechtigte Mitarbeit und die Verwirklichung der
Ideen und Vorhaben möglichst aller Mitglieder zu ermöglichen.
Dazu sollen insbesondere Wissenshierarchien abgebaut, Informations- und
Weiterbildungsstrukturen etabliert und exkludierende Verhaltensweisen
unterbunden werden.
I. Allgemeineines
§ 1 Geltungsbereich
Die Geschäftsordnung gilt auf der Vollversammlung der Jusos Dresden. Sie bleibt
bis zur nächsten Vollversammlung für die Organe, Arbeitsgemeinschaften,
Projektgruppen, Delegationen und Wahlämter der Jusos Dresden in Kraft.
§ 2 Awarenessbeauftragte und Geschlechterplena
(1) Es werden zwei Awarenessbeauftragte durch die Vollversammlung gewählt. Dabei
muss sich mindestens eine Person der Awarenessbeauftragten nicht mit dem
männlichen Geschlecht identifizieren. Sie organisieren sich und die
Awarenessarbeit selbst, bieten Weiterbildungen an und stellen Awarenessteams für
Veranstaltungen bereit. Kontaktmöglichkeiten zu den Beauftragten und den Teams
müssen leicht erreichbar und sichtbar visualisiert sein.
(2) Die Awarenessarbeit wirkt Diskriminierung entgegen und unterstützt Menschen,
die strukturell Diskriminierung ausgesetzt sind. Im Weiteren ermöglicht die
Awarenessarbeit einen selbstreflektierten Umgang der Gruppe miteinander.
(3) Die Awarenessbeauftragten können nach eigenem Ermessen und auf Hinweis aus
der Versammlung Geschlechterplena festlegen. Sie bestimmen eine Leitung für die
entsprechenden Plena. Die Plena finden in mindestens zwei verschiedenen Räumen
für die unterschiedlichen Geschlechter statt. Die Teilnehmenden teilen sich
selbstständig auf. Geschlechterplena sind Schutzräume. Das Ziel der
Geschlechterplena ist die allgemeine Sensibilisierung zu Awarenessthemen und die
Behandlung von Awarenessfällen.
§ 3 Teilnahme, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung
Sitzungen der Organe sind grundsätzlich öffentlich. Beschlüsse des
Unterbezirksvorstands werden mit absoluter Mehrheit der gewählten Mitglieder
getroffen. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, solange mindestens drei
Stimmberechtigte anwesend sind. Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit der
Anwesenden getroffen.
§ 4 Tagesordnung und Anträge
(1) Die zu behandelnde Tagesordnung setzt sich insbesondere aus Berichten,
Wahlen und Anträgen zusammen. Der Unterbezirksvorsstand kann für seine Sitzungen
Kandidatur- und Antragsfristen per Beschluss festlegen. Für die Vollversammlung
gelten keine Kandidatur- und Antragsfristen.
(2) Zu Anträgen können Änderungsanträge bis zur Beschlussfassung dieses Antrags
gestellt werden.
(3) Anträge zur Geschäftsordnung (GO-Anträge) dienen der besseren
Sitzungsorganisation. Sie werden durch das Heben von zwei Händen visualisiert,
mündlich gestellt, begründet und nicht debattiert. Die Antragsteller:innen
erhalten außerhalb der Reihe das Wort. Es ist eine Gegenrede zulässig. GO-
Anträge ohne Gegenrede gelten als angenommen, anderweitig wird offen abgestimmt
und durch die Sitzungsleitung wird das Ergebnis festgestellt. GO-Anträge können
sein:
- 1. Vertagung,
- 2. Überweisung,
- 3. Verlangen nach Personaldebatte,
- 4. erneute Auszählung der Stimmen,
- 5. Schluss der Debatte,
- 6. Schluss der Redeliste,
- 7. Änderungen zum Rederecht bzw. Redezeiten,
- 8. Einschränkungen der Öffentlichkeit.
§ 5 Sitzungsleitung, Abstimmungen und Beschlussfassung
(1) Die Sitzungsleitung wird durch den Unterbezirksvorstand vorgeschlagen. Die
Sitzungsleitung führt eine Redeliste, leitet die Abstimmungen und entscheidet
über die Auslegung der Geschäftsordnung.
(2) Vor der Abstimmung über einen Antrag sind alle Änderungsanträge zum Antrag
zu behandeln. Dabei werden die Änderungsanträge vorrangig behandelt, die
inhaltlich die weitreichendsten Änderungen vorsehen.
(3) Ein Antrag gilt als beschlossen, wenn kein Widerspruch erfolgt, anderweitig
wird offen abgestimmt und durch die Sitzungsleitung das Ergebnis festgestellt.
(4) Anträge, die einmal abgestimmt worden sind, können nicht noch einmal auf
derselben Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
(5) Der Unterbezirksvorstand kann Beschlüsse im Umlauf treffen. Umlaufbeschlüsse
sind im Protokoll der nächsten Sitzung des Institutes zu dokumentieren und zu
bestätigen.
§ 6 Redeordnung
(1) Das Rederecht besitzen alle Anwesenden. Es kann durch GO-Anträge
eingeschränkt werden.
(2) Das Rederecht erhalten möglichst abwechselnd FINTA*, BIPoC und nicht-
FINTA*/nicht-BIPoC. Die Redeliste wird geschlossen sobald drei Redner:innen in
Folge vom gleichen Geschlecht geredet haben. Redner:innen, die sich zum
jeweiligen Tagesordnungspunkt oder Antrag noch nicht zu Wort gemeldet haben,
erhalten Vorrang.
(3) Außerhalb der sich nach Abs. 2 ergebenden Reihe und Quotierung erhalten das
Wort:
- 1. GO-Anträge,
- 2. Antragsteller:innen,
- 3. Kandidat:innen,
- 4. Hinweise des Awarenessteams.
(4) Persönliche Erklärungen sind ohne Aussprache nach Beendigung der Behandlung
eines Antrages oder Tagesordnungspunktes möglich.
(5) Wortmeldungen sind der Sitzungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen.
(6) Die Redezeit beträgt grundsätzlich maximal drei Minuten. Die Sitzungsleitung
kann selbstständig längere Redezeiten zulassen.
§ 7 Wahlen und Nominierungen
(1) Für alle vorzunehmenden Wahlen gelten das Organisationsstatut und die
Wahlordnung der SPD, das Statut der SPD Sachsen sowie die Richtlinien der Jusos
Sachsen und der Jusos Dresden. Sie sind insbesondere geheim und nicht digital
durchzuführen.
(2) Nominierungen werden in offener Abstimmung durchgeführt.
§ 8 Protokollierung
Alle Abstimmungs- und Wahlergebnisse zu den einzelnen Beschlussvorlagen,
Anträgen und Kandidaturen sind zu protokollieren. Die Beschlussvorlagen, Anträge
und Änderungsanträge sind im Protokoll aufzunehmen.
§ 9 Besondere Regeln zur gegenseitigen Rücksichtnahme
Während der Veranstaltungen der Jusos Dresden ist der Konsum von Drogen nicht
erwünscht. Insbesondere Alkoholkonsum, Rauchen und Vergleichbares sind im Sicht-
und Wirkumfeld verboten, alle sind zu einer nichtexklusiven und
nichtfremdgefährdenden Teilnahme eingeladen.
§ 10 Änderung dieser GO
Diese GO kann nur durch die Vollversammlung mit absoluter Mehrheit geändert
werden.
II. Die Vollversammlung
§ 11 Eröffnung
(1) Die Unterbezirksvorsitzenden eröffnen die Vollversammlung und bringen die
Tagesordnung und Geschäftsordnung zur Beschlussfassung ein.
(2) Für die Dauer der Vollversammlung wählt diese auf Vorschlag des
Unterbezirksvorstands ein zwei- bis dreiköpfiges Tagungspräsidium. Das
Tagungspräsidium übernimmt mit seiner Wahl die Sitzungsleitung. Im Falle von
Wahlen oder bei Bedarf wird eine mindestens dreiköpfige Mandatsprüfungs- und
Zählkommission (MPZK) bestimmt. Sie unterstützt die Auszählungsprozesse des
Tagungspräsidiums.
§ 12 Stimmberechtigung, Beschlussfähigkeit und Abstimmungen
(1) Stimmberechtigt auf der Vollversammlung sind alle im Bereich des
Unterbezirks Dresden gemeldeten SPD-Mitglieder bis zur Vollendung des 35.
Lebensjahres sowie alle im Unterbezirk Dresden gemeldeten Nur-Juso-Mitglieder im
Sinne des § 10 Abs. 3 des SPD-Organisationsstatuts.
(2) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, solange mindestens drei
Stimmberechtigte anwesend sind.
(3) Beschlüsse der Vollversammlung werden mit der absoluten Mehrheit der
anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Beschlüsse über Richtlinienanträge werden
mit 2/3-Mehrheit gefasst.
§ 13 Anträge und Wahlvorschläge
Anträge und Wahlvorschläge können vor der Vollversammlung im Antragstool und
während der Vollversammlung beim Präsidium eingereicht werden. Kandidaturen
können darüber hinaus bis zum Beginn des jeweiligen Tagesordnungspunktes
eingereicht werden.