Veranstaltung: | 4. Landesausschuss Jusos Sachsen 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 3.1. Entwurf Geschäftsordnung |
Antragsteller*in: | Präsidium Landesausschuss (beschlossen am: 01.05.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.05.2022, 09:29 |
1: Entwurf Geschäftsordnung
Antragstext
§1 Einladung, Fristen und Termine
(1) Der Landesausschuss tagt in der Regel einmal im Quartal. Die ordentlichen
Sitzungstermine werden jährlichen bekanntgegeben.
(2) Das Präsidium, der Landesvorstand bzw. ein Drittel der Unterbezirksvorstände
können eine außerordentliche Einberufung des Landesausschusses verlangen.
(3) Die (Ersatz-)Delegierten werden dem Landesausschusspräsidium bis spätestens
einen Tag vor der Sitzung von den Unterbezirken gemeldet.
(4) Zu außerordentlichen und ordentlichen Sitzungen des Landesausschusses wird
vier Wochen vor dem Sitzungstermin unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. Die
Einladung wird neben den (Ersatz-)Delegierten und beratenden Mitgliedern jedem
Mitglied der Jusos Sachsen elektronisch zugestellt.
§2 Sitzungsorganisation und -dokumentation
(1) Der Landesausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
Delegierten anwesend sind bzw. durch anwesende Ersatzdelegierte vertreten werden
und korrekt eingeladen worden ist. Die Beschlussfähigkeit bleibt erhalten, bis
die Beschlussunfähigkeit vom Präsidium festgestellt wurde.
(2) Der Landesausschuss beschließt auf Vorschlag des Landesausschusspräsidiums
eine Tagesordnung (TO), ein Tagungspräsidium und bei Bedarf eine
Mandatsprüfungs- und Zählkommission (MPZK).
(3) Sitzungen des Landesausschusses sind öffentlich. Auf Antrag kann der
teilnehmende Personenkreis eingeschränkt werden.
(4) Landesausschusssitzung werden in einem erweiterten Ergebnisprotokoll
festgehalten, d.h. es enthält zum Einen die (Ersatz-)Delegierten, beratende
Mitglieder und Gäste, zum Anderen die Beschlüsse, Anträge und die exemplarische
Darstellung der Debatte. Unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte und
geschlossener Sitzungsinhalte werden die Protokolle veröffentlicht.
§3 Tagesordnung und Anträge
(1) Verhandlungsgegenstände sind auf der Tagesordnung (TO) angeführte
Tagesordnungspunkte (TOPs), Änderungsanträge, Initiativanträge und Anträge zur
Geschäftsordnung (GO-Anträge).
(2) Ordentliche Anträge müssen bis spätestens sieben Tage vor Sitzungsbeginn
beim Präsidium des Landesausschusses eingereicht werden.
(3) Änderungsanträge müssen vor Beschlussfassung des entsprechenden Antrags beim
Präsidium eingereicht werden.
(4) Initiativanträge werden behandelt, wenn mindestens drei Stimmberechtigte ihn
beim Präsidium vor Eröffnung der Landesausschussitzung eingereicht haben.
Initiativanträge sind ausschließlich Anträge, deren Inhalt sich mit wichtigen
Themen befasst, die erst nach dem Zeitpunkt des Antragsschlusses politische oder
inhaltliche Relevanz erhalten haben.
(5) GO-Anträge können mündlich gestellt und begründet werden. Der*Die
Antragsteller*in erhält außerhalb der Redeliste das Wort. Die Abstimmung über
GO-Anträge erfolgt nach einer Gegenrede. GO-Anträge sind insbesondere: Vertagung
des Verhandlungsgegenstandes oder der Sitzung, Absetzung des
Verhandlungsgegenstandes von der TO, Einschränkung der Öffentlichkeit der
Sitzung, erneute Abstimmung, Schluss der Debatte, Schluss der Redeliste,
Festlegung der Redezeiten und Überweisung an den Vorstand sowie Überweisung an
die nächste Sitzung.
§4 Abstimmung und Beschlussfassung
(1) Vor der Abstimmung wird der Abstimmungsinhalt vom Präsidium formuliert. Vor
der Abstimmung über den Antrag ist zunächst über alle Änderungsanträge
abzustimmen. Weitergehende Änderungsanträge werden zuerst abgestimmt.
(2) Das Tagungspräsidium fragt zunächst nach Gegenrede. Ohne Gegenrede ist ein
Antrag beschlossen. Nach erfolgter Gegenrede erfolgen Abstimmungen durch
geeignete offene Meldung der Delegierten.
(3) Auf Verlangen des Präsidiums oder eines*einer Stimmberechtigten muss das
Abstimmungsergebnis ausgezählt werden.
(4) Beschlüsse sind gefasst, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen abgeben wurden,
sofern nichts anderes festgelegt ist.
§5 Redeordnung
(1) Die Redezeit der Diskussionsredner*innen kann durch das Präsidium oder per
GO-Antrag begrenzt werden.
(2) Wortmeldungen sind dem Präsidium anzuzeigen. Das Präsidium führt eine
Redeliste. Es gilt ein quotiertetes Erstredner:innenrecht: Das Rederecht
erhalten abwechselnd Frauen* und Männer* so lange Redner:innen beiden
Geschlechts auf der Redeliste stehen. Es sprechen maximal drei Personen eines
Geschlechts in Folge, ansonsten ist die Debatte beendet. Redner:innen, die sich
zum jeweiligen TOP oder Antrag noch nicht gesprochen haben, erhalten Vorrang.
(3) Außerhalb der Reihe erhalten nach Ermessen des Präsidiums Redner*innen zur
GO, Antragsteller:innen und Kandidat*innen während ihrer Vorstellung das Wort.
(4) Persönliche Erklärungen sind nur nach Beendigung der Beschlussfassung eines
Antrages oder TOPs möglich.
§6 Wahlen
(1) Für alle von der Landesausschusskonferenz vorzunehmenden Wahlen gelten die
Richtlinien der Jusos Sachsen, die Wahlordnung der SPD und das Statut der SPD
Sachsen.
(2) Kandidaturen für zu wählende Ämter können bis spätestens bis zum Beginn der
Vorstellungsrunde dem Präsidium mitgeteilt werden.
§7 Weitere Festlegungen
(2) Über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet das Präsidium. Die
Geschäftsordnung wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Landesausschusses
geändert.
(3) Die Geschäftsordnung gilt bis zum 30.09.2023
Änderungsanträge
- Ä1 (Julius Reim, Eingereicht)
- Ä2 (Jusos Dresden (beschlossen am: 10.05.2022), Eingereicht)
- Ä3 (Moritz Zeidler, Eingereicht)
- Ä4 (Tony Marggraf, Eingereicht)
- Ä5 (Moritz Zeidler, Eingereicht)
- Ä6 (Julius Reim, Jusos Leipzig, Eingereicht)
- Ä7 (Milan Swarowsky, Jusos Leipzig, Eingereicht)
- Ä8 (Julius Reim, Jusos Leipzig, Eingereicht)
- Ä9 (Team Julentoneon (beschlossen am: 21.05.2022), Eingereicht)
- Ä10 (Team Julentoneon (beschlossen am: 21.05.2022), Eingereicht)