| Veranstaltung: | 2. Vollversammlung der Jusos Dresden 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. inhaltliche Anträge |
| Antragsteller*in: | Tobias Klimmer |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 30.10.2025, 09:32 |
A7: Gründung einer staatlichen Übertragungsnetzbetreibergesellschaft
Einleitung und ggf. Weiterleitung
Die Jusos Dresden mögen beschließen mit dem Ziel der Weiterleitung an die die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen und des Bundeskonferenz der Jusos, sowie dem Stadtparteitag der SPD Dresden mit dem Ziel der Weiterleitung, über den Landesparteitag, an den Bundesparteitag der SPD.
Antragstext
Die europäische Liberalisierung des Strommarktes begann 1998 mit dem Ziel der
eigentumsrechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs, der Versorgung und der
Erzeugung. Das Ziel der Liberalisierung war unteranderem die Stärkung der
Verbraucherrechte durch freie Stromanbieterwahl. Hierzu wurde seit 2005 im
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) informatorische, buchhalterische, rechtliche und
operationelle Entflechtungsmaßnahmen für vertikal integrierte Unternehmen
vorgeschrieben.
Diese Vorschriften sind durch das dritte Energiebinnenmarktpaket der EU
verschärft und im EnWG seit 2011 geregelt. Diese Verschärfung schreibt in
Deutschland eine strikte Trennung zwischen Energieerzeugung, Transport und
Vertrieb vor. Infolge dieser Verschärfung mussten die vier großen
Energieunternehmen E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall die Übertragungsnetze in
eigene Gesellschaften (TSO) ausgliedern und von den sonstigen Geschäftsfeldern
entkoppeln. Die gründeten Unternehmen Tennet, Transnet BW, Amprion und 50 Hertz
sind rechtlich eigenständige Übertragungsnetzbetreiber, aber sind entweder
weiterhin anteilig im Besitz der vier großen Energieunternehmen oder im Besitz
von Investmentholdings. Da der parallele Aufbau mehrerer Übertragungsnetze in
einem Gebiet weder volks- noch betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, bestehen ein
natürliche Monopole. Um Monopolgewinne zu verhindern, unterliegt das Netzentgelt
einer der staatlichen Regulierung und Genehmigung. Gleichzeitig versucht ein
Monopolist seine Rendite zu maximieren.
Die deutsche Energiewende erfordert ein leistungsfähiges, integriertes und
vorausschauend gesteuertes Übertragungsnetz. Im Moment wird dies durch die vier
Regionalmonopolisten gesteuert. Diese Doppelstrukturen führen zu
Koordinationsproblemen, kostenintensive Doppelstrukturen im Management und der
Erhebung von Höchstpreisen im Rahmen der Genehmigung innerhalb des EnWG. Eine
staatliche Gesellschaft ermöglich eine bundesweite einheitliche strategischer
Gesamtplanung, eine schnellere Umsetzung, sowie einen verbesserten Austausch mit
den europäischen Nachbarländern. Weitere Vorteile sind eine stärkere öffentliche
Kontrolle und eine verminderte Renditeanforderung. Dies würde zu einer Senkung
der Netzentgelte und damit zuniedrigeren Strompreisen für Bürgerinnen und Bürger
führen. Vergleichbare Maßnahmen sind in anderen europäischen Ländern bereits
erfolgreich umgesetzt, z.B. in den Niederlanden.
Damit dies gelingt fordern wir die Gründung eines einheitlichen staatlichen
Netzbetreibers in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder
einer bundeseigenen Gesellschaft, mit dem Ziel der Vereinigung der vorhandenen
Übertragungsnetzbetreiber im Bundesgebiet. Das Ziel der gegründeten Gesellschaft
ist eine Stärkung der Versorgungssicherheit bei steigender Integration der
Erneuerbarer Energien. Hierunter fällt ebenfalls der Ausbau
Übertragungsverbindungen der aktuell bestehenden Übertragungsnetzgebiete. Die
Aufgaben des Unternehmens ist die Sicherstellung der Energieversorgung, dies
wird konkretisiert als die Planung, der Ausbau, die Wartung und der Betrieb des
deutschen Höchst- und Hochspannungsnetzes mit einer transparenten und
gemeinwohlorientierten Preisgestaltung.
Begründung
Erfolgt mündlich
Änderungsanträge
- Ä1 (Louis Kohaupt, Eingereicht)
