| Veranstaltung: | LDK 1/2024 der Jusos Sachsen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2.3. Beschluss der Geschäftsordnung |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | LDK |
| Beschlossen am: | 28.09.2024 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Geschäftsordnung
Beschlusstext
1. Eröffnung und Konstituierung
a) Ein:e Beauftragte:r des Landesvorstands (LaVo) eröffnet die
Landesdelegiertenkonferenz (LDK) und leitet die Wahl des vom LaVo
vorgeschlagenen Präsidiums. Das gewählte Präsidium leitet die Sitzung.
b) Die LDK beschließt die Tagesordnung (TO) sowie die Geschäftsordnung (GO).
c) Die LDK wählt eine Mandatsprüfungs- und Zählkommission (MPZK). Der Bericht
der MPZK wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingebracht.
2. Stimmberechtigte, Beschlussfähigkeit
a) Stimmberechtigt auf der LDK sind, gemäß der Richtlinien der Jusos Sachsen,
alle von den Unterbezirken gewählten Delegierte. Der LaVo kann beratende
Teilnehmer:innen, sowie Gäste und Sachverständige einladen.
b) Die LDK ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten
Delegierten anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit wird angenommen, solange bis
sie von einem Mitglied angezweifelt wird und die Beschlussunfähigkeit
festgestellt wurde.
2a. Besondere Anwendungsregelung im Kollisionsfall
Die Regelungen dieser GO sowie der Richtlinien der Jusos Sachsen werden nur
insoweit angewendet, wie sie nicht den Statuten der SPD und des SPD-
Landesverbandes Sachsen widersprechen.
3. Tagesordnung, Verhandlungsgegenstand, Anträge
a) Verhandlungsgegenstand sind die auf der TO angeführte Tagesordnungspunkte
(TOPs), Anträge, Änderungsanträge (ÄAs), Initiativanträge (IAs) und Anträge zur
Geschäftsordnung (GO-Anträge).
b) Anträge können bis zum 31.08.2024, 23:59 Uhr eingereicht werden.
c) ÄAs können bis zu Beginn der Beratung des jeweiligen Antrags über das
Antragstool eingereicht werden.
d) Initiativanträge sind Anträge, die sich inhaltlich mit solchen wichtigen
Themen befassen, deren politische, gesellschaftliche oder verbandsbezogene
Relevanz sich erst nach dem Ablauf der Antragsfrist (Buchstabe b))
herausgestellte (Initiativcharakter). Sie sind bis zum 28.09.2024, 12:00 Uhr
einzureichen und werden nur behandelt, wenn sie von mindestens zehn Delegierten
schriftlich, unter Nennung ihres Namens und Leistung ihrer Unterschrift
unterstützt werden. Die formalen Voraussetzungen prüft das Präsidium. Über den
Initiativcharakter wird im Zweifel abgestimmt.
e) Die Einreichung von Anträgen, ÄAs und IAs (Buchstaben b) bis d)) erfolgt im
Antragstool.
f) GO-Anträge können mündlich gestellt und begründet werden. Der:Die
Antragsteller:in erhält außerhalb der Reihenfolge das Wort. Die Redezeit beträgt
höchstens drei Minuten. Die Abstimmung über GO-Anträge erfolgt nach maximal je
einer Pro- und Contrarede. GO-Anträge ohne Gegenrede gelten als angenommen. GO-
Anträge, die die Redeliste berühren, werden erst nach Verlesen der Redeliste zur
Abstimmung gestellt.
g) GO-Anträge können u.a. sein:
i) Vertagung des Verhandlungsgegenstandes oder der Sitzung,
ii) Absetzung des Verhandlungsgegenstandes von der TO,
iii) Verlangen nach Personaldebatte,
iv) erneute Abstimmung,
v) Schluss der Debatte,
vi) Schluss der Redeliste,
vii) Festlegung der Redezeiten,
viii) Überweisung an die nächste LDK, den LA oder den LaVo.
h) Auf Wunsch der Mehrheit der Teilnehmer:innen können auf der Sitzung
Geschlechterplena angeboten werden, wobei 50% vom antragsstellenden Geschlecht
sein müssen. Diese finden nach Möglichkeit in zwei verschiedenen Räumen statt;
für Menschen, die sich nicht eindeutig männlich oder weiblich lesen (hier unter
dem Begriff queer zusammengefasst), werden nach Wunsch weitere Räume angeboten.
4. Abstimmung, Beschlussfassung
a) Die vorliegenden Anträge werden in thematischen Blöcken aufgerufen, für die
ein festes Zeitbudget gilt. Anträge, die innerhalb der für den jeweiligen Block
festgelegten Zeit nicht behandelt werden, werden direkt an den Landesausschuss
überwiesen.
b) Vor der Abstimmung wird der Abstimmungsinhalt von der Sitzungsleitung genau
formuliert.
c) Vor der Abstimmung über einen Antrag ist über ÄAs abzustimmen.
d) Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Hochhalten der Stimmkarten. Auf
Verlangen des Präsidiums oder eines:einer Delegierten muss das Stimmergebnis
ausgezählt werden.
e) Abstimmungen sind offen. Auf Verlangen von zehn Delegierten muss geheim
abgestimmt werden.
f) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nichts anderes
festgelegt ist. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
g) Beschlüsse über Richtlinienanträge werden mit 2/3 Mehrheit gefasst.
h) Anträge, die einmal abgestimmt worden sind, können auf derselben Sitzung
nicht noch einmal zur Abstimmung gebracht werden.
5. Redeordnung
a) Die Redezeit der Diskussionsredner:innen beträgt maximal drei Minuten. Sie
kann auf Beschluss der LDK für einzelne Tagesordnungspunkte geändert werden.
b) Wortmeldungen der Diskussionsredner:innen sind schriftlich beim Präsidium
einzureichen.
c) Rederecht besitzen generell alle Jusos sowie geladene Gäste.
d) Außerhalb der Reihe erhalten das Wort:
i) Redner:innen zur GO,
ii) von der LDK gerufene Redner:innen,
iii) Einbringer:innen von Anträgen,
iv) Kandidat:innen während ihrer Vorstellung.
e) Das Rederecht erhalten abwechselnd Frauen und Männer. Sollte kein:e Redner:in
des einen Geschlechts auf der Redeliste stehen, dürfen noch zwei Vertreter:innen
des anderen Geschlechts reden, bevor die Redeliste geschlossen wird.
Redner:innen, die sich zum jeweiligen TOP oder Antrag noch nicht zu Wort
gemeldet haben, erhalten Vorrang (hart quotiertes Erstrederecht).
f) Die Redeliste ist für alle Teilnehmer:innen sichtbar zu visualisieren.
g) Persönliche Erklärungen sind nur nach Beendigung der Behandlung eines
Antrages oder TOPs möglich.
6. Wahlen und Nominierungen
a) Für alle auf der Sitzung vorzunehmenden Wahlen gelten die Bestimmungen der
Wahlordnung im Organisationsstatut der SPD, des Statutes der SPD Sachsen und der
Richtlinien der Jusos Sachsen.
b) Die Einreichung von Kandidaturen erfolgt im Antragstool. Ist die LDK
konstituiert, können Kandidaturen auch beim Präsidium eingereicht werden.
c) Das Präsidium legt eine verbindliche Frist für Wahlvorschläge fest. Diese
Frist wird zu Beginn der LDK bekannt gegeben.
d) Nominierungen werden in offener Abstimmung durchgeführt.
7. Protokolle
a) Das Protokoll umfasst die Zahl der festgestellten Stimmberechtigten, sowie
alle Abstimmungs- und Wahlergebnisse zu den einzelnen Beschlussvorlagen,
Anträgen und Kandidaturen. Alle Beschlussvorlagen, Anträge und Änderungsanträge
sind dem Protokoll anzuhängen.
b) Bei Abstimmungen wird das Stimmergebnis und auf Antrag das genaue
Stimmenverhältnis festgehalten.
8. Weitere Festlegungen, Auslegung und Änderung der Geschäftsordnung
a) Während der LDK ist auf dem Konferenzgelände das Konsumieren von Alkohol und
Tabak sowie das Telefonieren verboten.
b) Die LDK ist öffentlich.
c) Über Zweifel in der Auslegung der GO entscheidet das Präsidium.
d) Die GO tritt mit Beschluss durch die LDK auf Dauer der Konferenz in Kraft.
Sie kann nur mit 2/3-Mehrheit geändert werden.
