Änderungen von I2 zu I2NEU
| Ursprüngliche Version: | I2 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 31.08.2024, 12:10 |
| Neue Version: | I2NEU (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Überweisung (an den Landesausschuss (aus Zeitgründen nicht behandelt) |
| Eingereicht: | 28.09.2024, 13:16 |
Titel
Gegen die verfassungswidrige Auslieferung an Ungarn - Solidarität mit Maja!
Zu:
Solidarität mit kriminalisierten Antifaschist*innen
Einleitung und ggf. Weiterleitung
Von Zeile 1 bis 2:
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen und an den Bundeskongress der Jusos weiterleiten:
Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen:
Antragstext
Von Zeile 1 bis 5:
Angesichts der zunehmenden staatlichen Repressionen gegen Antifaschist*innen in Deutschland und Europa erklären wir uns solidarisch mit allen, die aufgrund ihres antifaschistischen Engagements kriminalisiert werden.
Insbesondere verurteilen wir die Auslieferung von Antifaschist*innen wie Maja T. nach Ungarn, einem Staat, der durch seine autokratischen Tendenzen die Grundrechte von Aktivistinnen massiv einschränkt. Deutschland darf sich nicht an der Verfolgung von Menschen beteiligen, die sich mutig gegen Rechtsextremismus und autoritäre Regierungen stellen. Wir fordern, dass die Bundesregierung sich aktiv für den Schutz von Antifaschist*innen einsetzt und diese nicht Regimen ausliefert, die demokratische Werte missachten.
Es zeigt sich ein bedenkliches Missverhältnis in der Strafverfolgung: Während hunderte Neonazis per Haftbefehl gesucht werden, konzentriert sich der Ermittlungseifer auf diejenigen, die sich aktiv gegen rechten Terror stellen. Das sogenannte „Antifa-Ost-Verfahren“ und die Verurteilung von Antifaschist*innen nach § 129 StGB, wie im Fall von Lina E., markieren einen bedenklichen Höhepunkt der staatlichen Repressionen gegen linke Bewegungen.
Die Jusos Sachsen mögen beschließen, sich mit Antifaschist*in Maja T., zu solidarisieren, die verfassungswidrig aufgrund eines Ermittlungsverfahrens in dem zum Teil autokratisch geführten Staat Ungarn ausgeliefert wurde. Deutschland soll Antifaschist*innen schützen und sie nicht dem Despot in Putins Vorzimmer zum Fraß vorwerfen.
Der Versuch, durch den Einsatz von § 129 StGB antifaschistische Aktivitäten als Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu kriminalisieren, ist gefährlich. Die Anwendung des Konstrukts der „kriminellen Vereinigung“ dient hier vor allem dazu, legitimen antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren und ein Klima der Angst und Einschüchterung zu schaffen. In einem demokratischen Rechtsstaat darf legitimer antifaschistischer Widerstand nicht durch Konstrukte wie die „kriminelle Vereinigung“ verunglimpft werden.
Der Staat zeigt auf unschöne Weise seine Macht, indem er das Verfahren bei der Bundesanwaltschaft ansiedelt und medienwirksam darstellt, um antifaschistische Aktivist*innen als Bedrohung darzustellen.
Die Botschaft dieser Repression ist klar: Einschüchterung und Abschreckung von antifaschistischem Engagement. Doch wir sagen deutlich: Wir lassen uns nicht zum Schweigen bringen! Die Jusos Sachsen solidarisieren sich mit allen Antifaschist*innen, die aufgrund ihres Widerstandes gegen rechte Strukturen kriminalisiert werden.
Des Weiteren fordern wir die Abschaffung der §§ 129, 129a und 129b StGB, die den Strafverfolgungsbehörden unverhältnismäßige Ermittlungsbefugnisse einräumen und oft gezielt gegen linke Aktivist*innen eingesetzt werden. Die wirkliche Bedrohung für unsere demokratische Gesellschaft geht von der rechten Szene aus, nicht von jenen, die sich ihr entschlossen entgegenstellen.
Die Jusos Sachsen stehen für ein klares Bekenntnis zu Antifaschismus und fordern von der Bundesregierung, sich ihrer Verantwortung zu stellen: Antifaschist*innen müssen geschützt,nicht kriminalisiert werden.
