Richtlinien der Jusos Sachsen
Beschlossen vom Landesvorstand der SPD Sachsen am 19.07.2021, inklusive der Änderungen durch die Juso-LDK vom 23.04.2022
§ 1 Grundsätze
- Der Landesverband trägt den Namen „Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD, Landesverband Sachsen“ (Jusos Sachsen).
- Die Jusos Sachsen sind eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.
- Tätigkeitsgebiet des Landesverbandes ist der Freistaat Sachsen, sein Sitz ist Dresden.
§ 2 Mitgliedschaft und Mitarbeit
- Der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen gehören die Mitglieder der SPD bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres sowie Juso- Unterstützer und -Unterstützerinnen an.
- In der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen können Jugendliche ohne Mitgliedschaft in der SPD die vollen Mitgliedsrechte auf allen Ebenen wahrnehmen, wenn sie den Jusos gegenüber ihre Mitarbeit schriftlich erklären und keine Unvereinbarkeit gemäß § 6 Organisationsstatut der SPD besteht. Die Mitgliedschaft beginnt automatisch mit der schriftlichen Erklärung gegenüber den Jusos.
- Werden Personen vor ihrem 35. Geburtstag in Funktionen der Jusos gewählt, so können sie diese Funktionen bis zum Ende ihrer Amtsperiode ausüben.
§ 3 Aufbau und Gliederung
- Der Aufbau der Jusos Sachsen entspricht dem der SPD Sachsen. Der Landesverband gliedert sich in Unterbezirke, deren Tätigkeitsgebiet entspricht den der SPD-Unterbezirke. Unterbezirke wählen mindestens alle zwei Jahre einen Vorstand auf einer Vollversammlung. Daneben gliedert sich der Landesverband in Arbeitskreise und Projektgruppen. Für dauerhafte strukturelle Aufgaben können Kommissionen eingerichtet werden.
- Kleinste Organisationseinheit ist die örtliche Arbeitsgemeinschaft (AG). Diese kann auf dem Gebiet von einem oder mehreren SPD-Ortsvereinen vom Unterbezirksvorstand gebildet werden. Im Bereich eines SPD-Ortsvereins darf es nur eine örtliche Juso-Arbeitsgemeinschaft geben.
§ 4 Arbeitskreise
- Es gibt folgende Arbeitskreise (AK) der Jusos Sachsen:
- Juso-Hochschulgruppen (JHG)
- Juso-Schüler:innen- und -Auszubildenden-Gruppen (JSAG)
- Die Arbeitskreise geben sich eigene Satzungen, welche nicht im Gegensatz den Richtlinien und der Satzung der Jusos Sachsen stehen. Die Arbeitskreise können regionale Untergliederungen gründen, welche dem Landesvorstand der Jusos und den betroffenen Unterbezirken anzuzeigen sind. Regionalgruppen dürfen beratende Mitglieder in die Vorstände und die Vollversammlungen der ihnen zugehörigen Unterbezirke entsenden. Beratenden Mitgliedern ist das Rede- und Antragsrecht einzuräumen.
- Der JHG gehören automatisch alle Mitglieder der Jusos Sachsen an, die als Studierende an einer Hochschule eingeschrieben sind. Zusätzlich kann die JHG oder ihre Untergliederungen weitere an Hochschulen eingeschriebene Studierende nach eigenem Verfahren aufnehmen.
- Der JSAG gehören automatisch alle Mitglieder der Jusos Sachsen an, die Schüler:innen, Auszubildende oder Freiwilligendienstleistende sind. Zusätzlich kann die JSAG oder ihre Untergliederungen weitere Schüler:innen, Auszubildende oder Freiwilligendienstleistende nach eigenem Verfahren aufnehmen.
- Jährlich findet für jeden Arbeitskreis wenigstens ein beschlussfassendes Landeskoordinierungstreffen (LKT) statt.
§ 5 Kommissionen
- Es gibt folgende Kommissionen der Jusos Sachsen:
- Awareness-Kommission.
- Mitglieder einer Kommission werden auf zwei Jahre von der Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen gewählt.
- Kommissionen stellen ihre Arbeit in Form eines Berichts auf der Landesdelegiertenkonferenz vor.
- Die Awareness-Kommission besteht aus maximal vier Mitgliedern, wobei darin nicht mehr als zwei Personen eines Geschlechts vertreten sein dürfen. Sie ist als vom Juso-Landesvorstand unabhängig zu verstehen. Ihre Mitglieder dürfen daher nicht gleichzeitig gewählte Mitglieder des Landesvorstands der Jusos Sachsen sein. Die ASK kümmert sich, in Ergänzung zur Arbeit der Jusos Sachsen, um Gleichstellungs- und Diskriminierungsthemen sowie um jegliche Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit innerhalb der Jusos Sachsen. In ihrem Bericht auf der Landesdelegiertenkonferenz stellt sie ihre Arbeitsweise, Maßnahmen und berichtenswerte Diskriminierungsfälle vor. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung des Juso-Landesvorstands in den entsprechenden Belangen,
- Ansprechpartnerin für Betroffene, eine entsprechende Kontaktmöglichkeit ist auf der Website der Jusos Sachsen bereitzustellen,
- Organisation von Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen bei Veranstaltungen der Jusos Sachsen, beispielsweise durch Awareness-Teams.
- Organisieren von Bildungs- und Qualifizierungsangeboten um den Landesverband für Themen der Diskriminierung zu sensibilisieren.
(5) Die Awarness-Kommission kann unsere Statuten und Strukturen auf Diskriminierung überprüfen. Sollten sie fündig werden, müssen diese so geändert werden, dass Diskriminierungen ausgeräumt werden. Auch neue Regelungen und Strukturen sollen darauf überprüft werden, dass Diskriminierungen ausgeräumt werden können.Die Awareness-Kommission besteht aus maximal vier Mitgliedern, wobei darin nicht mehr als zwei Personen eines Geschlechts vertreten sein dürfen. Sie ist als vom
§ 6 Projektgruppen
Alle Gliederungsebenen können Projektgruppen bilden. Projektgruppen können für einmalige, zeitlich begrenzte Aufgaben, sowie für dauerhafte Aufgaben eingerichtet werden. Diese bestimmen eine:n oder mehrere gleichberechtigte Sprecher:innen auf höchstens zwei Jahre. Für mehrere Sprecher:innen gilt die Quotierung nach § 11 Abs. 3.
§ 7 Organe der Jusos Sachsen
- Organe des Landesverbandes sind:
- die Landesdelegiertenkonferenz (LDK),
- der Landesausschuss (LA),
- der Landesvorstand (LaVo).
- Die Organe der Jusos Sachsen tagen grundsätzlich mitgliederöffentlich und laden entsprechend ein. Für einzelne Tagesordnungspunkte kann per Beschluss davon abgewichen werden. Dies gilt entsprechend für alle Strukturen der Jusos Sachsen.
§ 8 Landesdelegiertenkonferenz
- Die Landesdelegiertenkonferenz ist das oberste Beschlussgremium der Jusos Sachsen. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Kontrolle der Arbeit des Landesvorstands und Landesausschusses, insbesondere die Entgegennahme der Berichte sowie die Beschlussfassung über die Entlastung des Landesvorstands,
- Entgegennahme der Berichte der Kommissionen,
- Beschlussfassung über die gestellten Anträge,
- Wahl des Landesvorstands,
- Wahl der Bundesausschussvertretung alle 2 Jahre,
- jährliche Wahl der Delegierten zum Bundeskongress.
- Die Landesdelegiertenkonferenz setzt sich aus 85 Delegierten zusammen. Jeder Unterbezirk erhält zwei Grundmandate. Die übrigen Mandate werden entsprechend der Zahl der SPD-Mitglieder bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres sowie der Juso-Unterstützer und -Unterstützerinnen entsprechend dem Adams-Verfahren auf die Unterbezirke verteilt. Die Delegierten sind mindestens aller zwei Jahre auf einer Unterbezirkskonferenz zu wählen. Delegierte sind dem Landesverband spätestens zur Antragsfrist zu melden.
- Mitglieder des Juso-Landesvorstands, die Unterbezirksvorsitzenden und die Vorsitzenden der Arbeitskreise sowie die Sprecher:innen der Projektgruppen nehmen beratend mit Rederecht an der LDK teil.
- Die Landesdelegiertenkonferenz sollte jährlich stattfinden, spätestens aber 18 Monate nach der voran gegangenen Landesdelegiertenkonferenz. Sie wird vom Landesvorstand unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung und der auf die Unterbezirke entfallenden Delegierten spätestens zwei Monate vorher einberufen. Der Antragsschluss liegt vier Wochen vor der Konferenz.
- Auf Beschluss von zwei Dritteln des Landesvorstands, zwei Fünftel der Unterbezirke, der Mehrheit des einfachen Landesausschusses oder auf Wunsch von zehn Prozent der Mitgliedschaft ist vom Landesvorstand eine außerordentliche Landesdelegiertenkonferenz einzuberufen. In diesem Falle beträgt die Einberufungsfrist fünf Wochen, der Antragsschluss liegt drei Wochen vor der Konferenz.
- Die Landesdelegiertenkonferenz prüft die Legitimation der Delegierten, wählt die Leitung und bestimmt die Tages- und Geschäftsordnung. Sie ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend ist.
- Anträge, die zur Landesdelegiertenkonferenz nicht mehr beraten werden können, werden zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Landesausschuss überwiesen.
- Antragsberechtigt sind alle Gliederungen und Organe der Jusos Sachsen. Initiativanträge bedürfen der Unterschrift von mindestens zehn Delegierten. Über ihre Behandlung entscheidet die Landesdelegiertenkonferenz.
§ 9 Landesvorstand
- Dem auf zwei Jahre gewählten, stimmberechtigten Landesvorstand gehören an:
- ein:e Landesvorsitzende:r oder zwei gleichberechtigte Landesvorsitzende, davon eine Frau,
- eine von der Landesdelegiertenkonferenz zu bestimmende Anzahl an stellvertretenden Landesvorsitzenden.
- Die Vorsitzenden des Landesausschusses nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Landesvorstandes teil. Der Landesvorstand zieht weiterhin Sprecher:innen der Kommissionen, Arbeitskreise und Projektgruppen, die:den Jugendreferent:in sowie die Vorsitzenden der Unterbezirke als beratende Mitglieder hinzu.
- Der Landesvorstand
- führt die Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenzen aus,
- erledigt die laufenden Geschäfte,
- vertritt die Jusos Sachsen in der Öffentlichkeit,
- koordiniert die politische und organisatorische Arbeit des Landesverbandes und fasst dazu Beschlüsse.
§ 10 Landesausschuss
- Der Landesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Jusos Sachsen zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen. Er hat folgende Aufgaben:
- Kontrolle der Arbeit des Landesvorstands und der Umsetzung der Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenzen,
- Beschlussfassung über den Haushalt der Jusos Sachsen,
- Beratung und Unterstützung des Landesvorstandes,
- Information und Koordination zwischen den Unterbezirken und mit dem Landesvorstand,
- Beschlussfassung über Anträge, die von der Landesdelegiertenkonferenz nicht mehr beraten werden konnten.
- Dem Juso-Landesausschuss gehören insgesamt 22 stimmberechtigte Mitglieder an. Stimmberechtigte Mitglieder des Juso-Landesvorstandes sind von der ordentlichen Mitgliedschaft im Landesausschuss ausgeschlossen. Die Mitglieder werden entsprechend der Zahl der SPD-Mitglieder im Juso-Alter sowie Juso- Unterstützer:innen nach dem Adams-Verfahren auf die Unterbezirke verteilt. Die Delegierten zum Landesausschuss werden spätestens alle zwei Jahre von den Unterbezirkskonferenzen gewählt. Die jeweiligen Gesamtdelegationen aus stimmberechtigten sind nach § 11 Abs. 3 quotiert zu wählen. Die Wahl einer beliebigen Zahl von Ersatzdelegierten ist möglich.
- Der Landesausschuss wählt alle zwei Jahre ein Präsidium (LA-Präsidium), dem die Koordinierung des Landesausschusses und die Leitung sowie Protokollierung der Sitzungen obliegt. Dem LA-Präsidium gehören ein:e Vorsitzende:r oder zwei Vorsitzende, davon min. eine Frau, sowie zwei stellvertretende Vorsitzende, davon min. eine Frau, an. Die Mitglieder des Präsidiums müssen keine Mitglieder des Landesausschusses sein
- Der Juso-Landesvorstand, die Unterbezirksvorsitzenden und die Vorsitzenden der Arbeitskreise sowie die Sprecher:innen der Projektgruppen nehmen mit beratender Stimme am Juso-Landesausschuss teil. Der Landesvorstand gibt zu jeder Sitzung einen Tätigkeitsbericht ab.
- Der Landesausschuss tagt mindestens einmal im Quartal. Die Einberufung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher durch das Präsidium. Gibt es kein Präsidium erfolgt die Einladung ersatzweise durch den Landesvorstand oder ein Drittel der Unterbezirke. Zusätzlich ist eine Sitzung auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder des Landesausschusses einzuberufen. Der Landesausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Delegierten anwesend ist.
§ 11 Wahlen
- Wahlen erfolgen nach den Vorschriften der Wahlordnung der SPD.
- Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit die Arbeitsrichtlinien nichts anderes bestimmen.
- Frauen und Männer müssen als Mitglieder eines Vorstandes oder der zu wählenden Delegationen mindestens zu je 40 Prozent vertreten sein. Sind zwei Vorsitzende oder Sprecher:innen zu wählen, muss davon mindestens eine Frau sein. Die Quotierung bezieht sich jeweils auf das gesamte Mehrpersonengremium. Kandidieren Vertreter:innen des unterrepräsentierten Geschlechts nicht in ausreichender Zahl, so kommen Kandidaturen des überrepräsentierten Geschlechts zum Zuge.
- In einem ersten Wahlgang sind nur die Kandidaten und Kandidatinnen gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht haben. Sind in einem ersten Wahlgang nicht alle Parteiämter besetzt worden, weil keine ausreichende Zahl von Kandidaten und Kandidatinnen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat, dann findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die Kandidaten und Kandidatinnen mit der höchsten Stimmenzahl gewählt sind.
§ 12 Haushalt
- Die Jusos Sachsen geben sich jährlich einen Haushaltsplan auf Basis der ihnen direkt zugewiesenen Mittel und der Mittel, die ihnen in Kooperationen mit ihren Partner:innen zustehen. Bei der Haushaltsplanung sind insbesondere die Arbeitskreise angemessen zu berücksichtigen und mit einem entsprechenden Grundbudget für die Durchführung von mindestens einem LKT auszustatten.
- Das Haushaltsjahr der Jusos Sachsen entspricht dem Haushaltsjahr der SPD Sachsen.
- Der Landesvorstand bestimmt aus seiner Mitte eine Person, die verantwortlich für die Finanzen der Jusos Sachsen ist. Diese Person erarbeitet in Abstimmung dem Landesvorstand einen Vorschlag zum Haushaltsplan, welcher vom Landesausschuss mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.
- Liegt für das laufende Haushaltsjahr kein gültiger Haushalt vor, tritt eine vorläufige Haushaltsführung in Kraft. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung wird je ein Zwölftel der Mittel des alten Haushaltsplans im Rahmen ihrer ursprünglichen Zweckbindung monatsweise zur Verwendung freigegeben. Falls der Landesausschuss innerhalb von acht Wochen nach der Erstellung des Haushaltsvorschlags keinen Beschluss trifft, geht die Aufgabe der Beschlussfassung vom Landesausschuss an den Landesvorstand über.
§ 13 Inkrafttreten, Gültigkeit und Änderungen
- Diese Satzung gilt im Rahmen der „Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen in der SPD Sachsen“.
- Die Satzung wird mit Zweidrittelmehrheit von der Landesdelegiertenkonferenz beschlossen und geändert. Änderungen treten mit Veröffentlichung in Kraft.
- Unterbezirke können sich eigene Satzungen geben, die dieser Satzung nicht entgegenstehen.
