| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8.C Chancengleichheit, Bildung, Ausbildung |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | LDK |
| Beschlossen am: | 26.04.2025 |
| Antragshistorie: | Version 3 |
Inflationsangleichung für Bafög und Ausbildungsvergütung
Einleitung und ggf. Weiterleitung
Die LDK möge beschließen und an den SPD-Landesparteitag weiterleiten:
Beschlusstext
Steigende Lebenshaltungskosten sind eine große Herausforderung für Studierende
und Auszubildende. Während Mieten, Lebensmittel und Energiekosten immer teurer
werden, sind die BAföG-Sätze und die Mindest-Ausbildungsvergütung immer noch auf
einem existenzgefährdenden Niveau. Anpassungen erfolgen meist erst nach langen
politischen Debatten durch Gesetzgebungsprozesse und greifen dann oft zu spät.
Daher muss eine Anpassung unabhängig von Gesetzesreformen, der Exekutivmacht des
Bildungsministeriums und ohne Kommissionen erfolgen, vor allem um zu verhindern,
dass Arbeitgebervertretende den Prozess für die Ausbildungsvergütung
systematisch hinauszögern, da sie von günstigen Arbeitskräften, beispielsweise
im Handwerk, profitieren.
Damit junge Menschen während ihrer Ausbildung oder ihres Studiums nicht in
finanzielle Schwierigkeiten geraten, braucht es eine automatische
Inflationsanpassung. Steigen die Preise für grundlegende Bedürfnisse wie Energie
und Lebensmittel, müssen BAföG und die Ausbildungsvergütung entsprechend
angepasst werden, ohne Verzögerung und ohne bürokratische Hürden. So würde
sichergestellt, dass finanzielle Unterstützung wirklich ausreicht, um den
Lebensunterhalt zu decken.
Eine solche Regelung würde nicht nur mehr finanzielle Sicherheit bieten, sondern
auch dafür sorgen, dass sich Studierende und Auszubildende auf ihre Ausbildung
konzentrieren können, anstatt sich mit Existenzängsten oder zu vielen Nebenjobs
zu belasten – die Belastung kann im Extremfall sogar so hoch sein, dass die
Ausbildung/das Studium abgebrochen werden muss. Bildung darf nicht vom
Geldbeutel abhängen, eine gerechte, zeitnahe und zielgerichtete Anpassung ist
daher unerlässlich.
Wir fordern deshalb die Kopplung der Mindest-Ausbildungsvergütung sowie des
BAföG-Satzes an die Lebenshaltungskosten. Dazu zählen in unserer Definition die
Energie- und Lebensmittelkosten, falls diese im Vergleich zum Preisdurchschnitt
des Vorjahres um mehr als 3 % gestiegen sind.
Wir fordern eine klar vorgeschriebene jährliche Anpassung der Mindest-
Ausbildungsvergütung sowie des BAföG-Grundbedarfs, die sich an der
Preisentwicklung orientiert und eine inflationsbereinigte Förderung
gewährleistet. Bei außergewöhnlichen Preissteigerungen, wie etwa während einer
Energiekrise, soll ein gesetzlich geregelter Krisenmechanismus greifen, der
unterjährige Sonderzahlungen oder andere Ausgleichsinstrumente ermöglicht. Zudem
müssen regionale Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten berücksichtigt
werden: Wohnpauschale und Berufsausbildungsbeihilfe sollen realistische
Mietkosten am Ausbildungs- oder Studienort abbilden, etwa analog zum
Wohngeldrecht oder auf Basis lokaler Mietspiegel. Eine regelmäßige,
nachvollziehbare Neubewertung der Fördersätze auf Basis amtlicher Daten stellt
sicher, dass die Förderung dauerhaft realitätsnah bleibt.
