Änderungen von N1 zu N1
| Ursprüngliche Version: | N1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 29.03.2025, 15:37 |
| Neue Version: | N1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 17.10.2025, 11:50 |
Titel
Einleitung und ggf. Weiterleitung
Antragstext
Von Zeile 2 bis 8:
Form ab. Zum einen kritisieren wir die Verbindung einer Reform mit der Erhöhung
des Rundfunkbeitrags, da wir dieses Vorgehen für verfassungswidrig halten. Des
Weiteren erachten wir das durch die Reform geplante Verbot sogenannter
presseähnlicher Veröffentlichungen in den Online-Präsenzen des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks als eine unsinnige Regelung. Dabei handelt es sich um ein
Verbot für öffentlich-rechtliche Medien, Texte ab einer bestimmten Länge online
zu veröffentlichen.
Des
Weiteren soll die Grundlage einer Veröffentlichung die Qualität und nicht die Länge eines Textes sein. Der aktuelle Medienstaatsvertrag verbietet presseähnlicher Veröffentlichungen, welches den Schwerpunkt auf Texte legt. Ton und Video sind dabei zwar ausgenommen, jedoch würde das aufgrund des Mehraufwands zu Kürzungen in der Quantität und Qualität der Beiträge führen. Auch der Fakt, dass im aktuellen Reformstaatsvertrag die Hürden zur Veröffentlichung von Online-Texten von ARD und ZDF erhöht werden, indem diese erst in einer eigenen Sendung liefen.
In einem Zeitalter, in der sich online Falschinformationen innerhalb kürzester Zeit vervielfältigen, ist eine schnelle Einordnung durch zuverlässige Quellen wie den öffentlich-rechltlichen Sendern unentbehrlich.
Zusätzlich muss gewährleistet werden, dass es sich nicht um Wettbewerbsverzerrung zugunsten des ÖRR handelt, wie es vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) kritisiert wird. Aus diesem Grund müssen die Rundfunkräte der Länder im Reformstaatsvertrag oder eines neuen Medienstaatsvertrags eine Lösung erarbeiten, wie qualitative Textbeiträge weiterhin ohne Hürden online gestellt werden können und gleichzeitig keine Wettbewerbsverzerrung vorhanden ist.
Von Zeile 10 bis 20:
wir verhindern, dass die Präsenz des Öffentlich rechtlichen Rundfunks (ÖRR),
vorallem online, durch die geplante Reform zwangsbeschnitten wird. Aus einem Bericht des Leibniz-Instituts für Medienforschung geht hervor, dass mit 42 Prozent der Menschen das Internet die Hauptnachrichtenquelle geworden ist. Qualitativ hochwertiger Journalismus muss, gerade in Zeiten eines erstarkenden Rechtsextremismus, auch im Internet gewährleistet bleiben.
Gleichzeitig
sehen wir In der, durch die Reform angedachten, Zusammenlegung einzelner
Rundfunkanstalten, beziehungsweise dessen Teilbereichen einen Schritt in die
richtige Richtung. Dieser sollte allerdings Jedoch müssen auch konsequent zuende gedachtwerden, sodass Synergien zwischendiese gut begründet sein. Programme und Sender, die den Medienhäusern sinnvoll genutztinterkulturellen Austausch fördern, wie bspw. Arte oder 3Sat, dürfen nicht von Kürzungen oder Zusammenlegungen bedroht werdenkönnen. Aus diesem Grund sollen Programme und Sender auf inhaltliche Überschneidungen und ihren Mehrwert in Bezug auf Relevanz und Bildung geprüft werden. Dabei sollen Medienhäuser zusammenarbeiten, um dies zu evaluieren und in Absprache miteinander neue gemeinsame Projekte zu starten.
Als Jusos fordern wir außerdem das Ende prekärer Beschftigungnen im ÖRR,
wie sie leider im heutigen System keine Seltenheit sind. So machte Ver.di vor einiger Zeit darauf aufmerksam, dass es für die Rundfunkanstalten günstiger ist freie Mitarbeitende zu beschäftigen, als fest anzustellen. Und auch für viele freie Mitarbeitende birgt das ein Risiko, weil fortlaufende Aufträge, Fortzahlung bei Krankheit und vieles mehr nicht zwingend gewährleistet sind. Die Reform sollte daher
zumindest auch eine Regelung zu Mindestvergütungen und Vertragslaufzeiten, mit allen Bedingungen, die für einen festen Arbeitnehmer im ÖRR auch gelten,
enthalten, v.Vorzugsweise soll die Beschäftigung über einen Tarifvertrag mit
möglichst breiter Anwendung geregelt werden.
Damit einhergehend soll auch das Gehalt des MDR-Intendanten gedeckelt werden. So verdiente Karola Wille, die damalige MDR-Intendantin, im Jahre 2023 über 250.000 Euro im Jahr. Gerade in Zusammenhang mit der prekären Situation vieler Beschäftigten und den anstehenden Kürzungen ist das kein gerechtfertigtes Gehalt einer Person eines öffentlich-rechtlichen Mediums.Ein weiteres Problem, das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft, ist die Beteiligung von Landtagsabgeordneten und Regierungsmitgliedern in den Rundfunkanstalten. Zum einen ist durch die Beteiligung von Personen aus Legislative und Exekutive, die Unabhängigkeit der Medien, insbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als nicht-staatlich finanziertes Medium, gegenüber dem Staat nicht gewährleistet. Zum anderen macht sich dadurch der ÖRR angreifbar, da das Bild des “Staatsfunk” aufkommen kann, indem man diese Einflussmöglichkeit unberührt lässt. Um die Unabhängigkeit des ÖRR zu gewährleisten, sollen in Zukunft keine Mitglieder einer Landesregierung und maximal 10 % aus Parlamenten im Rundfunkrat des MDR vertreten sein.Deshalb fordern wir:
Änderung des §30 Absatz 7 MStV in Bezug auf presseähnlicher Veröffentlichung, um die Quantität und Qualitäts zu sichern.
Eine Überprüfung der Rundfunksender und -programme im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Relevanz und ihren Beitrag zur Bildungsförderung.
Verbesserung der Situation freier Mitarbeiter und damit einhergehend die Erhöhung der Zahl der Beschäftigten mit einem Tarifvertrag
Eine Kappung der Gehälter der MDR-Intendanten auf maximal 150.000 €/Jahr.
Eine strikte Trennung zwischen den Staatsgewalten und dem ÖRR, indem Regierungsmitglieder gar nicht und eine geringe Zahl einfacher Abgeordneter Teil von Rundfunkräten sein dürfen.
