N1: The show must go on - Schrumpffunk verhindern
| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8.N Netzpolitik, Medien, Datenschutz & Digitales |
| Status: | Angenommen |
| Antragshistorie: | Version 1(29.03.2025) |
| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8.N Netzpolitik, Medien, Datenschutz & Digitales |
| Status: | Angenommen |
| Antragshistorie: | Version 1(29.03.2025) Version 2 |
Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und an den Landesparteitag der SPD Sachsen weiterleiten.
Wir lehnen die geplante Reform des Rundfunkstaatsvertrags in der vorgesehenen
Form ab. Zum einen kritisieren wir die Verbindung einer Reform mit der Erhöhung
des Rundfunkbeitrags, da wir dieses Vorgehen für verfassungswidrig halten.
Des
Weiteren soll die Grundlage einer Veröffentlichung die Qualität und nicht die
Länge eines Textes sein. Der aktuelle Medienstaatsvertrag verbietet
presseähnlicher Veröffentlichungen, welches den Schwerpunkt auf Texte legt. Ton
und Video sind dabei zwar ausgenommen, jedoch würde das aufgrund des
Mehraufwands zu Kürzungen in der Quantität und Qualität der Beiträge führen.
Auch der Fakt, dass im aktuellen Reformstaatsvertrag die Hürden zur
Veröffentlichung von Online-Texten von ARD und ZDF erhöht werden, indem diese
erst in einer eigenen Sendung liefen.
In einem Zeitalter, in der sich online Falschinformationen innerhalb kürzester
Zeit vervielfältigen, ist eine schnelle Einordnung durch zuverlässige Quellen
wie den öffentlich-rechltlichen Sendern unentbehrlich.
Zusätzlich muss gewährleistet werden, dass es sich nicht um
Wettbewerbsverzerrung zugunsten des ÖRR handelt, wie es vom Bundesverband
Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) kritisiert wird. Aus diesem Grund
müssen die Rundfunkräte der Länder im Reformstaatsvertrag oder eines neuen
Medienstaatsvertrags eine Lösung erarbeiten, wie qualitative Textbeiträge
weiterhin ohne Hürden online gestellt werden können und gleichzeitig keine
Wettbewerbsverzerrung vorhanden ist.
Daher fordern wir die geplante Auszerrung des ÖRR zu stoppen. Außerdem wollen
wir verhindern, dass die Präsenz des Öffentlich rechtlichen Rundfunks (ÖRR),
vorallem online, durch die geplante Reform zwangsbeschnitten wird. Aus einem
Bericht des Leibniz-Instituts für Medienforschung geht hervor, dass mit 42
Prozent der Menschen das Internet die Hauptnachrichtenquelle geworden ist.
Qualitativ hochwertiger Journalismus muss, gerade in Zeiten eines erstarkenden
Rechtsextremismus, auch im Internet gewährleistet bleiben.
Gleichzeitig
sehen wir In der, durch die Reform angedachten, Zusammenlegung einzelner
Rundfunkanstalten, beziehungsweise dessen Teilbereichen einen Schritt in die
richtige Richtung. Jedoch müssen auch diese gut begründet sein. Programme und
Sender, die den interkulturellen Austausch fördern, wie bspw. Arte oder 3Sat,
dürfen nicht von Kürzungen oder Zusammenlegungen bedroht werden
. Aus diesem Grund sollen Programme und Sender auf inhaltliche Überschneidungen
und ihren Mehrwert in Bezug auf Relevanz und Bildung geprüft werden. Dabei
sollen Medienhäuser zusammenarbeiten, um dies zu evaluieren und in Absprache
miteinander neue gemeinsame Projekte zu starten.
Als Jusos fordern wir außerdem das Ende prekärer Beschftigungnen im ÖRR,
wie sie leider im heutigen System keine Seltenheit sind. So machte Ver.di vor
einiger Zeit darauf aufmerksam, dass es für die Rundfunkanstalten günstiger ist
freie Mitarbeitende zu beschäftigen, als fest anzustellen. Und auch für viele
freie Mitarbeitende birgt das ein Risiko, weil fortlaufende Aufträge,
Fortzahlung bei Krankheit und vieles mehr nicht zwingend gewährleistet sind. Die
Reform sollte daher
zumindest auch eine Regelung zu Mindestvergütungen und Vertragslaufzeiten, mit
allen Bedingungen, die für einen festen Arbeitnehmer im ÖRR auch gelten,
enthalten.Vorzugsweise soll die Beschäftigung über einen Tarifvertrag mit
möglichst breiter Anwendung geregelt werden.
Damit einhergehend soll auch das Gehalt des MDR-Intendanten gedeckelt werden. So
verdiente Karola Wille, die damalige MDR-Intendantin, im Jahre 2023 über 250.000
Euro im Jahr. Gerade in Zusammenhang mit der prekären Situation vieler
Beschäftigten und den anstehenden Kürzungen ist das kein gerechtfertigtes Gehalt
einer Person eines öffentlich-rechtlichen Mediums.Ein weiteres Problem, das den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft, ist die Beteiligung von
Landtagsabgeordneten und Regierungsmitgliedern in den Rundfunkanstalten. Zum
einen ist durch die Beteiligung von Personen aus Legislative und Exekutive, die
Unabhängigkeit der Medien, insbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als
nicht-staatlich finanziertes Medium, gegenüber dem Staat nicht gewährleistet.
Zum anderen macht sich dadurch der ÖRR angreifbar, da das Bild des “Staatsfunk”
aufkommen kann, indem man diese Einflussmöglichkeit unberührt lässt. Um die
Unabhängigkeit des ÖRR zu gewährleisten, sollen in Zukunft keine Mitglieder
einer Landesregierung und maximal 10 % aus Parlamenten im Rundfunkrat des MDR
vertreten sein.Deshalb fordern wir:
Änderung des §30 Absatz 7 MStV in Bezug auf presseähnlicher
Veröffentlichung, um die Quantität und Qualitäts zu sichern.
Eine Überprüfung der Rundfunksender und -programme im Hinblick auf ihre
gesellschaftliche Relevanz und ihren Beitrag zur Bildungsförderung.
Verbesserung der Situation freier Mitarbeiter und damit einhergehend die
Erhöhung der Zahl der Beschäftigten mit einem Tarifvertrag
Eine Kappung der Gehälter der MDR-Intendanten auf maximal 150.000 €/Jahr.
Eine strikte Trennung zwischen den Staatsgewalten und dem ÖRR, indem
Regierungsmitglieder gar nicht und eine geringe Zahl einfacher
Abgeordneter Teil von Rundfunkräten sein dürfen.