Änderungen von C2 zu C2
| Ursprüngliche Version: | C2 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 29.03.2025, 15:13 |
| Neue Version: | C2 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 17.10.2025, 11:42 |
Titel
Einleitung und ggf. Weiterleitung
Antragstext
Von Zeile 2 bis 8:
und Auszubildende. Während Mieten, Lebensmittel und Energiekosten immer teurer werden, sind BAföGdie BAföG-Sätze und die Mindest-Ausbildungsvergütung immer noch auf einem existenzgefährdenden Niveau. Anpassungen erfolgen meist erst nach langen politischen Debatten durch Gesetzgebungsprozesse und greifen dann oft zu spät. Daher muss eine Anpassung unabhängig von Gesetzesreformen, der Exekutivmacht des Bildungsministeriums und ohne Kommissionen erfolgen, vor allem um zu verhindern, dass Arbeitgebervertretende den Prozess für die Ausbildungsvergütung systematisch hinauszögern, da sie von günstigen Arbeitskräften, beispielsweise im Handwerk, profitieren.
Von Zeile 16 bis 20:
Eine solche Regelung würde nicht nur mehr finanzielle Sicherheit bieten, sondern auch dafür sorgen, dass sich Studierende und Auszubildende auf ihre ZukunftAusbildung konzentrieren können, anstatt sich mit Existenzängsten oder zu vielen Nebenjobs zu belasten – die Belastung kann im Extremfall sogar so hoch sein, dass die Ausbildung/das Studium abgebrochen werden muss. Bildung darf nicht vom Geldbeutel abhängen, eine gerechte, zeitnahe und zielgerichtete Anpassung ist daher unerlässlich.
Nach Zeile 24 einfügen:
Wir fordern eine klar vorgeschriebene jährliche Anpassung der Mindest-Ausbildungsvergütung sowie des BAföG-Grundbedarfs, die sich an der Preisentwicklung orientiert und eine inflationsbereinigte Förderung gewährleistet. Bei außergewöhnlichen Preissteigerungen, wie etwa während einer Energiekrise, soll ein gesetzlich geregelter Krisenmechanismus greifen, der unterjährige Sonderzahlungen oder andere Ausgleichsinstrumente ermöglicht. Zudem müssen regionale Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden: Wohnpauschale und Berufsausbildungsbeihilfe sollen realistische Mietkosten am Ausbildungs- oder Studienort abbilden, etwa analog zum Wohngeldrecht oder auf Basis lokaler Mietspiegel. Eine regelmäßige, nachvollziehbare Neubewertung der Fördersätze auf Basis amtlicher Daten stellt sicher, dass die Förderung dauerhaft realitätsnah bleibt.
