Änderungen von B1 zu B1
| Ursprüngliche Version: | B1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 29.03.2025, 15:10 |
| Neue Version: | B1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 17.10.2025, 11:13 |
Titel
Einleitung und ggf. Weiterleitung
Antragstext
Vor Zeile 1 einfügen:
Die Zahl der Betriebe in Deutschland mit einem Betriebsrat ist auf einem historischen Tiefstand. Gleichzeitig etabliert sich zunehmend ein inoffizieller Dienstleistungssektor, der sich auf die systematische Verhinderung von Mitbestimmung spezialisiert: sogenanntes Union Busting. Mehr als jede fünfte Neugründung eines Betriebsrats wird nach aktuellen Untersuchungen aktiv durch Arbeitgeber behindert – obwohl dies einen Straftatbestand darstellt (§ 119 BetrVG).
Von Zeile 8 bis 12:
Besonders häufig sind solche Eingriffe in mittelgroßen, eigentümergeführten Betrieben. Hier wird massiver Druck auf Beschäftigte ausgeübt, die einen Betriebsrat gründen wollen. Arbeitgeber lassen sich dabei von spezialisierten Kanzleien und Beratungen unterstützen, die gezielt Strategien entwickeln, um Mitbestimmung zu untergraben, ohne dabei formal gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Die Verhinderung von Betriebsratswahlen, die Einschüchterung von Betriebsrätenengagierten Beschäftigten, das Verhindern des Zutritts von GewerkschaftsvertreternGewerkschaftsvertreter*innen zum Betriebsgelände und weitere Taktiken, die sie mit spezialisierten Anwälten entwickeln, sind dabei erst der Anfang. Diese Methoden zielen darauf ab, demokratische Mitbestimmung im Betrieb zu zerschlagen, noch bevor sie entsteht. Diese Praxis gefährdet die betriebliche Demokratie und die Grundlage sozialpartnerschaftlicher Arbeitsbeziehungen.
Wir fordern daher:
Nach Zeile 16 einfügen:
die verbindliche Umsetzung des bereits im Koalitionsvertrag 2021 festgeschriebenen Vorhabens, das Union Busting zum Offizialdelikt wird und somit die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten muss, wenn sie von Tatsachen erfährt, die auf einen Gesetzesverstoß hindeuten
die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die auf gesetzwidrige Eingriffe von Unternehmen in Betriebsratswahlen spezialisiert sind
die Ausweitung von Schutzrechten bei Betriebsratsgründungen (Besonderer Kündigungsschutz ab dem ersten nachweisbaren Vorbereitungsschritt)
Mitbestimmung ist kein Angriffspunkt für unternehmerische Willkür, sondern demokratisches Fundament der Arbeitswelt. Wer sie systematisch sabotiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
