B1: Unionbusting
| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8.B Beschäftigung und Gute Arbeit |
| Status: | Angenommen |
| Antragshistorie: | Version 1(29.03.2025) |
| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8.B Beschäftigung und Gute Arbeit |
| Status: | Angenommen |
| Antragshistorie: | Version 1(29.03.2025) Version 2 |
Die LDK möge beschließen und an den SPD-Landesparteitag weiterleiten:
Die Zahl der Betriebe in Deutschland mit einem Betriebsrat ist auf einem
historischen Tiefstand. Gleichzeitig etabliert sich zunehmend ein inoffizieller
Dienstleistungssektor, der sich auf die systematische Verhinderung von
Mitbestimmung spezialisiert: sogenanntes Union Busting. Mehr als jede fünfte
Neugründung eines Betriebsrats wird nach aktuellen Untersuchungen aktiv durch
Arbeitgeber behindert – obwohl dies einen Straftatbestand darstellt (§ 119
BetrVG).
Deutschland hat in Europa ein eher restriktives Verhältnis zu Gewerkschaften,
obwohl hier mit der IG Metall die weltweit größte Einzelgewerkschaft existiert,
die rund 2,3 Millionen Mitglieder zählt. Deutsche Unternehmen haben sich
insbesondere in den USA angeschaut, wie dort gewerkschaftliche Strukturen
zerschlagen werden, und verhalten sich daher schon länger in ihren weltweiten
Werken rücksichtslos. In den letzten Jahrzehnten haben sie jedoch entdeckt, dass
sie auch in Deutschland die innerbetriebliche Mitbestimmung mithilfe von
Dienstleistern und perfiden Methoden unterlaufen können.
Besonders häufig sind solche Eingriffe in mittelgroßen, eigentümergeführten
Betrieben. Hier wird massiver Druck auf Beschäftigte ausgeübt, die einen
Betriebsrat gründen wollen. Arbeitgeber lassen sich dabei von spezialisierten
Kanzleien und Beratungen unterstützen, die gezielt Strategien entwickeln, um
Mitbestimmung zu untergraben, ohne dabei formal gegen geltendes Recht zu
verstoßen.
Die Verhinderung von Betriebsratswahlen, die Einschüchterung von engagierten
Beschäftigten, das Verhindern des Zutritts von Gewerkschaftsvertreter*innen zum
Betriebsgelände und weitere Taktiken, sind dabei erst der Anfang. Diese Methoden
zielen darauf ab, demokratische Mitbestimmung im Betrieb zu zerschlagen, noch
bevor sie entsteht. Diese Praxis gefährdet die betriebliche Demokratie und die
Grundlage sozialpartnerschaftlicher Arbeitsbeziehungen.
Wir fordern daher:
Wir fordern daher, um die Mitbestimmung und die Wettbewerbsfähigkeit des
Wirtschaftsstandorts Deutschland zu sichern, dass Unionbusting zum
Offizialdelikt wird – wie es der DGB schon seit Jahren fordert und wie es
bereits 2021 im Koalitionsvertrag verankert wurde.
die verbindliche Umsetzung des bereits im Koalitionsvertrag 2021
festgeschriebenen Vorhabens, das Union Busting zum Offizialdelikt wird und
somit die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten muss, wenn
sie von Tatsachen erfährt, die auf einen Gesetzesverstoß hindeuten
die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die auf gesetzwidrige
Eingriffe von Unternehmen in Betriebsratswahlen spezialisiert sind
die Ausweitung von Schutzrechten bei Betriebsratsgründungen (Besonderer
Kündigungsschutz ab dem ersten nachweisbaren Vorbereitungsschritt)
Mitbestimmung ist kein Angriffspunkt für unternehmerische Willkür, sondern
demokratisches Fundament der Arbeitswelt. Wer sie systematisch sabotiert, muss
mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.